Agnat

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Agnat

Definition, Bedeutung

  • Agnat (lateinisch agnatus „der Hinzu-/Nachgeborene“) bezeichnete im römischen Recht einen männlichen Blutsverwandten, der in ununterbrochener männlicher Linie und ehelich legitimiert von einem gemeinsamen Ahnherrn abstammt.
  • Blutsverwandter männlichen Geschlechts im Mannesstamm
  • Blutsverwandter väterlicherseits: Agnat
  • Blutverwandter väterlicherseits Agnat
  • Person, welche durch Geburt oder Adoption der Gewalt des Vaters unterstand; Ggs. Kognat
  • römisches Recht: Agnat
  • römisches Recht: Agnat

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Agnat' trennt man wie folgt:

  • Agnat
(Definition ergänzt von Ecrin am 20.04.2019)
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