Agnat
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Agnat
Definition, Bedeutung
- Agnat (lateinisch agnatus „der Hinzu-/Nachgeborene“) bezeichnete im römischen Recht einen männlichen Blutsverwandten, der in ununterbrochener männlicher Linie und ehelich legitimiert von einem gemeinsamen Ahnherrn abstammt.
- Blutsverwandter männlichen Geschlechts im Mannesstamm
- Blutsverwandter väterlicherseits: Agnat
- Blutverwandter väterlicherseits Agnat
- Person, welche durch Geburt oder Adoption der Gewalt des Vaters unterstand; Ggs. Kognat
- römisches Recht: Agnat
- römisches Recht: Agnat
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Agnat' trennt man wie folgt:
- Agnat
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