Ahnenpaß

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Ahnenpaß

Definition, Bedeutung

  • Der Ahnenpaß wurde seit 1933 vom „Reichsverband der Standesbeamten Deutschlands“ herausgegeben; er diente dem Nachweis der „arischen Abstammung“ seiner Inhaber.

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(Definition ergänzt von Frederic am 28.03.2019)

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