Aktenauszug

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Aktenauszug

Definition, Bedeutung

Mit Aktenauszug wird eine chronologische geordnete tabellarische Gegenüberstellung der Tatsachenbehauptungen von Kläger und Beklagtem bezeichnet, anhand derer sich der Sachverhalt zur Vorbereitung der Formulierung des Sachberichts in unstreitige und streitige Tatsachen aufteilen lässt.

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(Definition ergänzt von Heidi am 25.02.2019)

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