aktenkundig
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aktenkundig
Definition, Bedeutung
- in den Akten vermerkt, nachweisbar; eine Sache ist aktenkundig; jmd. wird bei einer Behörde aktenkundig
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'aktenkundig' trennt man wie folgt:
- ak|ten|kun|dig
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