Aktenordner

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Aktenordner

Definition, Bedeutung

  • Ein Aktenordner ist ein Hebelordner mit Exzenterverschluss, der als Mittel zur Ordnung der Schriftgutverwaltung und deren Aufbewahrung dient.
  • stabile Mappe zum Abheften von Schriftstücken; die Sekretärin bestellt neue aktenordner fürs Büro

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aktenordner' trennt man wie folgt:

  • Ak|ten|ord|ner
(Definition ergänzt von Dylan am 23.02.2019)
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