Aktieneinziehung

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Aktieneinziehung

Definition, Bedeutung

Kann erfolgen zum Zweck der Kapitalherabsetzung. Aktien können zwangsweise oder nach Erwerb durch die AG eingezogen werden. Bei der Einziehung sind die Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung zu befolgen: das Grundkapital der AG wird um den Gesamtnennwert der eingezogenen Aktien herabgesetzt.

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(Definition ergänzt von Arvid am 18.02.2019)

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