Aktionär

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Aktionär

Definition, Bedeutung

  • Der Aktionär, auch Anteilseigner oder neudeutsch Shareholder, ist Inhaber eines in der Aktie verkörperten Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und damit mitgliedschaftlich an ihr beteiligt.
  • Inhaber einer Aktie
  • Inhaber von Aktien , und damit Miteigentümer einer Aktiengesellschaft

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aktionär' trennt man wie folgt:

  • Ak|ti|o|när
(Definition ergänzt von Sonja am 27.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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