Aktiva

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Aktiva

  • Definition, Bedeutung

    Aktiva sind die auf der linken Seite der Bilanz eines Unternehmens ausgewiesenen "tätigen Werte", also das Vermögen. Man gliedert die Aktiva in Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Umlaufvermögen (Warenbestände, Forderungen, Geldmittel, Rechnungsabgrenzungen). Die Aktivseite der Bilanz gibt an, wie das Vermögen angelegt (gegliedert) ist und zeigt damit auch die Risiken des Unternehmens. Die Summe aus Anlage- und Umlaufvermögen ergibt das Gesamtvermögen eines Unternehmens.

    (Pl.) Vermögenswerte; Guthaben; Sollseite, linke Seite der Bilanz od. eines Buchführungskontos Ggs. Passiva

    • das Benachrichtigen; durch rechtzeitige benachrichtigung der Eltern
    • Inhalt der schriftlichen oder mündlichen Nachricht
    • Nachricht, Mitteilung; jmdm. eine benachrichtigung schicken
    • Vorgang der schriftlichen oder mündlichen Nachricht, Mitteilung

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aktiva' trennt man wie folgt:

  • Ak|ti|va

(Definition ergänzt von Kaan am 22.02.2019)

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Begriffe mit Aktiva

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