aktivbürger

Anzeige

Anzeige

Anzeige

aktivbürger

Definition, Bedeutung

  • Aktivbürger ist ein Begriff aus dem Staatsrecht, der auch in der allgemeinen Staatslehre Verwendung findet. Aktivbürger ist jeder Angehörige des Staatsvolks, der in demokratischen Staaten berechtigt ist, durch Stimmabgabe bei Wahlen und/oder Abstimmungen sowie durch das Recht auf Bekleidung öffentlicher Ämter an der Äußerung des Volkswillens und am Staatsleben mitzuwirken. Der Begriff der Aktivbürgerschaft dient zur Abgrenzung gegenüber den nicht diese Rechte innehabenden Staatsangehörigen sowie gegenüber den nichtstaatsangehörigen Einwohnern eines Staates.
  • Bürger mit allen politischen Rechten; Ggs. Passivbürger

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'aktivbürger' trennt man wie folgt:

  • Ak|tiv|bür|ger
(Definition ergänzt von Jost am 15.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

Anzeige

Anzeige

Anzeige