Aktivgeschäft

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Aktivgeschäft

Definition, Bedeutung

  • Das Aktivgeschäft bezeichnet bei Kreditinstituten die Summe der Forderungen aus dem Kreditgeschäft. Diese werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aktivgeschäft' trennt man wie folgt:

  • Ak|tiv|ge|schäft
(Definition ergänzt von Joana am 05.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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