Aktivgeschäft
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Aktivgeschäft
Definition, Bedeutung
- Das Aktivgeschäft bezeichnet bei Kreditinstituten die Summe der Forderungen aus dem Kreditgeschäft. Diese werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Aktivgeschäft' trennt man wie folgt:
- Ak|tiv|ge|schäft
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