aktivierungspflichtig
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aktivierungspflichtig
Definition, Bedeutung
1. Eine Pflicht zur Aktivierung2. "aktivierungspflichtig" im Rahmen der Anlagenwirtschaft, bedeutet, dass alle Anschaffungsnebenkosten auf dem entsprechenden AKTIVEN Anlagekonto im Soll gebucht werden, also darauf aktiviert werden müssen.
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