aktivierungspflichtig

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aktivierungspflichtig

Definition, Bedeutung

1. Eine Pflicht zur Aktivierung

2. "aktivierungspflichtig" im Rahmen der Anlagenwirtschaft, bedeutet, dass alle Anschaffungsnebenkosten auf dem entsprechenden AKTIVEN Anlagekonto im Soll gebucht werden, also darauf aktiviert werden müssen.

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(Definition ergänzt von Melinda am 04.03.2019)

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