Aktuar

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Aktuar

Definition, Bedeutung

Aktuar (von lateinisch actuarius, „Schnellschreiber“) bezeichnet:
  • „Versicherungsmathematiker“, als Berufsbezeichnung: Aktuare sind mathematisch ausgebildete Sachverständige, die Fragestellungen aus den Bereichen Versicherung, Bausparwesen, Kapitalanlage und Altersversorgung mit mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik (Versicherungsmathematik, Bausparmathematik und Finanzmathematik) bearbeiten und dafür Lösungen unter Berücksichtigung des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes entwickeln. Ziel aktuarieller Tätigkeit ist die Einschätzung und Bewertung von Risiken wie den Versicherungsrisiken, Anlagerisiken und Liquiditätsrisiken.

    Allgemein ausgedrückt beschäftigt sich ein Aktuar mit Wirtschaftsprozessen, in denen mathematische oder statistische Methoden verwendet werden.

    Aktuare arbeiten vor allem bei Versicherern, aber auch bei Behörden, Beratungsgesellschaften, Gutachterbüros,Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder auch freiberuflich etwa als Gutachter oder Treuhänder. Die entsprechende Abteilung eines Unternehmens wird auch Aktuariat genannt.
  • „öffentlicher Schreiber“, als Berufsbezeichnung im Mittelalter, insbesondere Gerichtsschreiber, heute noch bei Offizialaten
  • „Protokollant“, als Diensttitel im Senat des antiken Roms, später Titel eines für den Nachschub einer Legion zuständigen Beamten
  • Schriftführer eines Vereins in der Schweiz

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aktuar' trennt man wie folgt:

  • Ak|tu|ar
(Definition ergänzt von Clemens am 05.05.2019)
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