Akzept

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Akzept

Definition, Bedeutung

1. Anerkennung eines Wechsels; durch Unterschrift angenommener Wechsel

2. Wechsel, der vom Hauptschuldner/Bezogenen akzeptiert (d.h. angenommen worden) ist. Somit tritt zu der Zahlungsanweisung eine Zahlungsverpflichtung des Bezogenen. Generell können unterschiedliche Arten von Akzepten unterschieden werden:
Kurz- und Vollakzept
Teilakzept
Avalakzept

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Akzept' trennt man wie folgt:

  • Ak|zept
(Definition ergänzt von Alina am 01.03.2019)
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