Akzept
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Akzept
Definition, Bedeutung
1. Anerkennung eines Wechsels; durch Unterschrift angenommener Wechsel2. Wechsel, der vom Hauptschuldner/Bezogenen akzeptiert (d.h. angenommen worden) ist. Somit tritt zu der Zahlungsanweisung eine Zahlungsverpflichtung des Bezogenen. Generell können unterschiedliche Arten von Akzepten unterschieden werden:
Kurz- und Vollakzept
Teilakzept
Avalakzept
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Akzept' trennt man wie folgt:
- Ak|zept
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