alles-oder-nichts-gesetz

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alles-oder-nichts-gesetz

Definition, Bedeutung

  • Das Alles-oder-nichts-Gesetz bezeichnet das Phänomen, dass eine Reaktion auf einen Reiz entweder vollständig oder überhaupt nicht ausgelöst wird.
  • jede Mühe ist vergeblich; alle Möglichkeiten sind erschöpft; es gibt keinen anderen Weg 

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(Definition ergänzt von Mirko am 08.04.2019)

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