Allgemeindelikt

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Allgemeindelikt

Definition, Bedeutung

Mit Allgemeindelikt bezeichnet man ein Delikt, bei dem Jedermann Täter sein. Im Gegensatz dazu stehen die Sonderdelikte, bei denen der Täter aus einem besonderen Personenkreis stammen muss. Z.B. kann § 203 StGB nur von einem der dort aufgezählten Amtsträger verletzt werden.

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(Definition ergänzt von Efe am 31.03.2019)

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