Allgemeinverbindlicherklärung

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Allgemeinverbindlicherklärung

Definition, Bedeutung

  • Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt nach deutschem Recht, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle sonst nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden.

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(Definition ergänzt von Albert am 22.04.2019)
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