allzuständigkeit

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allzuständigkeit

Definition, Bedeutung

  • Die Allzuständigkeit bedeutet die ausnahmsweise und einzelfallbezogene örtliche Zuständigkeit von Polizeivollzugsbeamten der Landespolizeien im gesamten Bundesgebiet Deutschlands, unabhängig davon, welchem Dienstherren die Dienstkraft zugehört.

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(Definition ergänzt von Amira am 10.03.2019)
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