allzuständigkeit
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allzuständigkeit
Definition, Bedeutung
- Die Allzuständigkeit bedeutet die ausnahmsweise und einzelfallbezogene örtliche Zuständigkeit von Polizeivollzugsbeamten der Landespolizeien im gesamten Bundesgebiet Deutschlands, unabhängig davon, welchem Dienstherren die Dienstkraft zugehört.
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