Altablagerung

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Altablagerung

Definition, Bedeutung

  • Altablagerungen im Sinne von § 2 Abs. 5 Nr. 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.

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(Definition ergänzt von Celina am 09.03.2019)
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