Altablagerung
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Altablagerung
Definition, Bedeutung
- Altablagerungen im Sinne von § 2 Abs. 5 Nr. 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
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