Altenhilfe

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Altenhilfe

Definition, Bedeutung

  • Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. (§ 71 SGB XII) Altenhilfe ist eine kommunale Aufgabe und ein Teilgebiet der Sozialplanung, sie dient der Daseinsvorsorge für die Einwohnerschaft.
  • Unter Altenhilfe sind in Deutschland gesetzlich bestimmte Maßnahmen und Initiativen zur Förderung und Unterstützung alter Menschen zu verstehen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Altenhilfe' trennt man wie folgt:

  • Al|ten|hil|fe
(Definition ergänzt von Carmen am 17.03.2019)

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