Altlast

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Altlast

Definition, Bedeutung

  • Der umgangssprachliche Begriff Altlast bezeichnet einen abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche, der infolge früherer menschlicher Tätigkeiten gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen des Bodens oder des Grundwassers aufweist, wodurch die durch Rechtsnormen geschützte Mindestqualität nicht mehr gegeben ist.
  • Gebiet, Areal oder Terrain, das mit gesundheits- oder umweltgefährdendem Material belastet beziehungsweise verseucht ist und dadurch nicht mehr, oder nur eingeschränkt, nutzbar ist
  • übriggebliebene, gesundheits- oder umweltgefährdende Substanzen die durch menschliches Einwirken entstanden sind

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Altlast' trennt man wie folgt:

  • Alt|last
(Definition ergänzt von Lene am 03.04.2019)

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