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Amt

Definition, Bedeutung

1. bestimmter, dauernder Aufgabenkreis im öffentlichen Dienst; geistliches, öffentliches Amt; ein Amt antreten, bekleiden, innehaben; sein Amt niederlegen; jmdn. seines amtes entheben; er bleibt noch bis zum 1.4. im Amt

2. Aufgabe, die man übertragen bekommen hat, Pflicht; ein Amt übernehmen

3. öffentliche Dienststelle mit bestimmten Aufgaben (Schulamt, Finanzamt); Amt für Denkmalpflege; siehe auch Behörde

4. Gebäude, in dem eine öffentliche Dienststelle untergebracht ist

5. rüher, veraltet Vermittlungsstelle für Telefongespräche bei der Post (Fernamt)

6. n Betrieben freie Fernsprechleitung, die man (meist durch Drücken einer bestimmten Zifferntaste) für ein Gespräch bekommt

7. Verband mehrerer Gemeinden

8. atholische Kirche gesungene Messe

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Amt' trennt man wie folgt:

  • Amt

Beispielsätze mit dem Begriff 'Amt'

  • Er begegnete manchmal seiner Frau im kleinen Stadtpark, wenn er ihn durchquerte, um vom Amt in die Wohnung zu gehen.Quelle: Römische Geschichte, erstes Buch - Theodor Mommsen
(Definition ergänzt von Finnley am 23.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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Ergebnisse der Fragen

Was ist die Bedeutung für pfändungsbeamte?

antwortete vor 8 Jahren 710 Ansichten
Ich lese gerade in Deutsch die Lektüre "Der Besuch der alten Dame". Darin kommt das Wort "Pfändungsbeamter" vor. Ich habe schon im Duden...mehr

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