Amtsaktuar

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Amtsaktuar

Definition, Bedeutung

  • Der Amtsaktuar gehörte zum Hilfspersonal eines Bezirksamtes. Bis zur Einführung der Amtsgerichte in Baden 1857 führte er Protokoll beim Gericht erster Instanz innerhalb des Bezirksamtes.

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(Definition ergänzt von Eduard am 25.02.2019)

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