amtsanma

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amtsanma

Definition, Bedeutung

  • Deutschland, Recht: Straftat, bei der sich ein Täter unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf

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(Definition ergänzt von Mirja am 05.03.2019)

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