Amtsanwalt

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Amtsanwalt

Definition, Bedeutung

Mit Amtsanwalt wird ein Beamter bezeichnet, der nicht die Befähigung zum Richteramt besitzt, aber am Amtsgericht die Funktion eines Staatsanwaltes wahrnehmen darf. Gemäß Â§ 141 Abs. 3 StPO kann ein Rechtsreferendar mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwaltes betraut werden.

Die Amtsanwälte gehören der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landgerichts an. Als Ausnahme davon besteht in Frankfurt/Main und Berlin eine Amtsanwaltschaft als eigenständige Behörde.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Amtsanwalt' trennt man wie folgt:

  • Amts|an|walt
(Definition ergänzt von Ali am 25.02.2019)

Anzeige

Anzeige

Anzeige