Amtsarzt

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Amtsarzt

Definition, Bedeutung

  • Als Amtsarzt im engen Sinne bezeichnet man in Deutschland einen Arzt, der auf einer amtlichen Stelle der Gesundheitsverwaltung – wie beispielsweise einem Gesundheitsamt – oder einer unteren Gesundheitsbehörde tätig ist.
  • beamteter oder behördlich angestellter Arzt, der zur Ausstellung von Gesundheitszeugnissen befugt ist
  • Der Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises oder des Bezirkes. Er ist Staats- oder Kommunalbeamter auf Grund einer amtsärztlichen Prüfung, die nach der Approbation als Arzt nach Ausbildung auf einer staatmedizinischen Akademie abgelegt wird. Dem Amtsarzt unterliegen die Überwachung des Gesundheitswesens in seinem Bezirk, die Bekämpfung der Infektionskrankheiten und gewisse staatliche Fürsorgemaßnahmen.
  • Deutschland: Mediziner im öffentlichen Gesundheitswesen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Amtsarzt' trennt man wie folgt:

  • Amts|arzt
(Definition ergänzt von Lucien am 21.02.2019)

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