Amtsbezeichnung

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Amtsbezeichnung

Definition, Bedeutung

  • Bezeichnung fr jmdn., der ein bestimmtes Amt ausbt; seine amtsbezeichnung ist ?Studienrat?
  • Die Amtsbezeichnung ist die Bezeichnung des abstrakten Amtes eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Amtsbezeichnung' trennt man wie folgt:

  • Amts|be|zeich|nung
(Definition ergänzt von Luana am 03.05.2019)
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