Amtsbezeichnung
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Amtsbezeichnung
Definition, Bedeutung
- Bezeichnung fr jmdn., der ein bestimmtes Amt ausbt; seine amtsbezeichnung ist ?Studienrat?
- Die Amtsbezeichnung ist die Bezeichnung des abstrakten Amtes eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Amtsbezeichnung' trennt man wie folgt:
- Amts|be|zeich|nung
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