Amtshandlung
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Amtshandlung
Definition, Bedeutung
- Eine Amtshandlung ist jede Handlung, die ein Amtsträger bei öffentlich-rechtlicher Amtsausübung vornimmt.
- Handlung bei der Ausübung eines öffentlichen Amtes
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Amtshandlung' trennt man wie folgt:
- Amts|hand|lung
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