amtspfleger

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amtspfleger

Definition, Bedeutung

  • Als Amtspflegschaft wurde im deutschen Familienrecht zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 30. Juni 1998 eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung für ein nichteheliches Kind durch das Vormundschaftsgericht bezeichnet.

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(Definition ergänzt von Nora am 04.03.2019)
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