Amtspflichtverletzung

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Amtspflichtverletzung

Definition, Bedeutung

Eine Amtspflichtverletzung liegt auch etwa vor, wenn der Beamte sein Ermessen nicht pflichtgemäß, sondern falsch, fehlerhaft oder gar nicht ausgeübt hat. Die Amtspflichtsverletzung, die Verletzung von Amtspflichten, kann zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen; in bestimmten Fällen greift auch das Strafrecht ein (Amtsdelikte).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Amtspflichtverletzung' trennt man wie folgt:

  • Amts|pflicht|ver|let|zung
(Definition ergänzt von Mehmet am 16.03.2019)

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