amtssitz

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amtssitz

Definition, Bedeutung

  • das Gebäude, in dem eine Behörde oder ein Amtsträger arbeitet
  • Der Amtssitz bezeichnet ein Gebäude oder ein Gebäudeensemble, in dem das Staatsoberhaupt eines Landes oder seiner Teilstaaten residiert.
  • Dienstsitz einer Behörde

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'amtssitz' trennt man wie folgt:

  • Amts|sitz
(Definition ergänzt von Malina am 17.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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