amtsträger

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amtsträger

Definition, Bedeutung

  • Amtsinhaber
  • Amtsträger sind Personen, für die im deutschen Recht besondere straf- und haftungsrechtliche Regelungen gelten.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'amtsträger' trennt man wie folgt:

  • Amts|trä|ger
(Definition ergänzt von Alessa am 20.04.2019)
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