Anderkonten

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Anderkonten

Definition, Bedeutung

Können von Banken nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen eingerichtet werden (Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder, Buchprüfungsgesellschaften). Nehmen vom Kontoinhaber treuhänderisch verwaltete Gelder auf. Die Bank kann Guthaben auf Anderkonten nicht zur Verrechnung mit ihren Forderungen gegen den Kontoinhaber heranziehen, wie auch andere Gläubiger in das Anderkonto nicht wegen persönlicher Schulden des Kontoinhabers vollstrecken können.

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(Definition ergänzt von Annabelle am 09.04.2019)

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