Aneignungsrecht
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Aneignungsrecht
Definition, Bedeutung
Von Aneignungsrecht spricht man, wenn jemand einen Anspruch auf die Aneignung einer herrenlose Sache hat, wie z.B. der Jagdberechtigte für das geschossene Wild.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Aneignungsrecht' trennt man wie folgt:
- An|eig|nungs|recht
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