Aneignungsrecht

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Aneignungsrecht

Definition, Bedeutung

Von Aneignungsrecht spricht man, wenn jemand einen Anspruch auf die Aneignung einer herrenlose Sache hat, wie z.B. der Jagdberechtigte für das geschossene Wild.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aneignungsrecht' trennt man wie folgt:

  • An|eig|nungs|recht
(Definition ergänzt von Elea am 20.02.2019)

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