Anfechtungsklage

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Anfechtungsklage

Definition, Bedeutung

Mit Anfechtungsklage wird eine Form der Gestaltungsklage bezeichnet, mit der vom Gericht die Aufhebung eines bestimmten Rechtsverhältnisses begehrt wird.

Anfechtungsklagen gibt es sowohl im Familienrecht als auch im Verwaltungsrecht.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anfechtungsklage' trennt man wie folgt:

  • An|fech|tungs|kla|ge
(Definition ergänzt von Jannik am 16.03.2019)

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