Anfrage

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Anfrage

Definition, Bedeutung

Frage, Bitte um Auskunft; eine Anfrage an jmdn. richten; eine Anfrage im Parlament einbringen

Mittel des Parlaments, die Regierungstätigkeit zu kontrollieren. Im Bundestag können mindestens 30 Abgeordnete Kleine Anfragen stellen, die sich auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen. Der zuständige Minister (Bundesministerien) beantwortet sie schriftlich. Große Anfragen (mindestens 30 Abgeordnete) betreffen umfangreichere Politikfelder und werden von der Bundesregierung schriftlich beantwortet. Daran schließt sich eine Debatte im Plenum an. Ferner können einzelne Abgeordnete Fragen für die Fragestunde einreichen, die zu Beginn jeder Sitzung des Plenums stattfindet. Sie werden vom zuständigen Ministerium in der Regel mündlich beantwortet.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anfrage' trennt man wie folgt:

  • An|fra|ge

Beispielsätze mit dem Begriff 'Anfrage'

  • Wie das Rechtsverhältnis zwischen Regent und Regierten selbst durch mündliche Frage und Antwort kontraktmäßig sanktioniert wird, so wird auch jeder Oberherrlichkeitsakt der Gemeinde zustande gebracht durch eine Anfrage ( rogatio), welche der König an die Bürger gerichtet und welcher die Mehrzahl der Kurien zugestimmt hat; in welchem Fall die Zustimmung ohne Zweifel auch verweigert werden durfte.Quelle: Römische Geschichte, erstes Buch - Theodor Mommsen
(Definition ergänzt von Liv am 01.04.2019)
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