Angeber

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Angeber

Definition, Bedeutung

1. jmd., der einen anderen angibt, verrät, prahlt; siehe prahlen

2. gs. jmd., der angibt, Prahler, Wichtigtuer

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Angeber' trennt man wie folgt:

  • An|ge|ber

Beispielsätze mit dem Begriff 'Angeber'

  • Es lebte damals in Petersburg ein gewisser Angeber namens Leibusch.Quelle: Beichte eines Mörders - Joseph Roth
(Definition ergänzt von Smilla am 19.03.2019)
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