Angehöriger

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Angehöriger

Definition, Bedeutung

  • Als einen Angehörigen bezeichnet man eine zu einer anderen Person oder zu einer Gruppe von Personen in einem besonderen rechtlichen oder soziologischen Verhältnis stehende Person, wenn man dieses besondere Verhältnis hervorheben will.
  • eine männliche Person, die zu einer bestimmten Gruppe gerechnet wird
  • ein Verwandter
  • enger Verwandter; ein Angehöriger von mir; meine Angehörigen
  • jmd., der einer Gemeinschaft angehört; Angehöriger einer Partei, einer Vereinigung

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Angehöriger' trennt man wie folgt:

  • An|ge|hö|ri|ger
(Definition ergänzt von Oke am 24.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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Begriffe mit Angehöriger

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