Angeklagter

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Angeklagter

Definition, Bedeutung

Im Strafprozess derjenige, gegen den das Gericht eine Anklage des Staatsanwalts für die Hauptverhandlung zugelassen hat. Die Anklage muss sich auf Tatsachen stützen, die die Polizei zuvor ermittelt hat und die dringend vermuten lassen, dass eine Straftat begangen wurde.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Angeklagter' trennt man wie folgt:

  • An|ge|klag|ter
(Definition ergänzt von Nike am 25.03.2019)
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