Angeschuldigter

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Angeschuldigter

Definition, Bedeutung

Angeschuldigter ist jemand, gegen den die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage erhoben hat (§ 157 Hs. 1 StPO).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Angeschuldigter' trennt man wie folgt:

  • An|ge|schul|dig|ter
(Definition ergänzt von Damian am 31.03.2019)
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