Angestelltenversicherung

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Angestelltenversicherung

Definition, Bedeutung

Mit Angestelltenversicherung wurde früher die gesetzliche Rentenversicherung für Angestellte bezeichnet. Seit dem 1.10.2005 ist die Angestelltenversicherung gemeinsam mit der Arbeiterversicherung in der Deutschen Rentenversicherung aufgegangen.

Siehe auch unter Sozialversicherung.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Angestelltenversicherung' trennt man wie folgt:

  • An|ge|stell|ten|ver|si|che|rung
(Definition ergänzt von Johann am 20.03.2019)

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