Angriffskrieg

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Angriffskrieg

Definition, Bedeutung

  • Angriffskrieg bezeichnet die Kriegsführung eines Staates, bei der dieser als Angreifer einen anderen Staat auf dessen Territorium angreift, ohne dass der Angreifer (oder ein anderer Staat) entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden wäre, ein solcher Angriff unmittelbar bevorstehen würde, oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklärt hätte oder Teile seines Territoriums besetzt hält.
  • mit einem Angriff ausgelöster Krieg

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Angriffskrieg' trennt man wie folgt:

  • An|griffs|krieg
(Definition ergänzt von Marissa am 21.02.2019)

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