Anlagendeckung

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anlagendeckung

Definition, Bedeutung

Die Anlagendeckung gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen solide finanziert ist. Die "goldene Bilanzregel" besagt, dass das Anlagevermögen durch Eigenkapital bzw. Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein muss. Zur Ermittlung der Anlagendeckung werden aus der Bilanz Aktivposten in Bezug zu Passivposten gesetzt, wobei zwischen drei Kennzahlen differenziert wird:

Anlagendeckung I (Verhältnis Eigenkapital zu Anlagevermögen) =
(Eigenkapital x 100) : Anlagevermögen

Anlagendeckung II (Gegenüberstellung von Anlagevermögen und langfristigem Kapital) =
(Eigenkapital + langfristiges Kapital) X 100 : Anlagevermögen

Anlagendeckung III (Einbeziehung des langfristig gebundenen Umlaufvermögens) =
(Eigenkapital + langfristiges Kapital) X 100 : (Anlagevermögen + langfristiges Umlaufvermögen)

Anzeige

(Definition ergänzt von Jolina am 29.03.2019)

Anzeige

Anzeige

Anzeige