Anlagendeckung
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Anlagendeckung
Definition, Bedeutung
Die Anlagendeckung gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen solide finanziert ist. Die "goldene Bilanzregel" besagt, dass das Anlagevermögen durch Eigenkapital bzw. Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein muss. Zur Ermittlung der Anlagendeckung werden aus der Bilanz Aktivposten in Bezug zu Passivposten gesetzt, wobei zwischen drei Kennzahlen differenziert wird:Anlagendeckung I (Verhältnis Eigenkapital zu Anlagevermögen) =
(Eigenkapital x 100) : Anlagevermögen
Anlagendeckung II (Gegenüberstellung von Anlagevermögen und langfristigem Kapital) =
(Eigenkapital + langfristiges Kapital) X 100 : Anlagevermögen
Anlagendeckung III (Einbeziehung des langfristig gebundenen Umlaufvermögens) =
(Eigenkapital + langfristiges Kapital) X 100 : (Anlagevermögen + langfristiges Umlaufvermögen)
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