Anmelder
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Anmelder
Definition, Bedeutung
Der Anmelder im zollrechtlichen Sinne ist die Person,- die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder
- in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird.
- jmd. der sich bei aner Tätigkeit anmeldet, siehe auch anmelden
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Anmelder' trennt man wie folgt:
- An|mel|der
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