Anmelder

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Anmelder

Definition, Bedeutung

Der Anmelder im zollrechtlichen Sinne ist die Person,
  • die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder
  • in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird.
  • jmd. der sich bei aner Tätigkeit anmeldet, siehe auch anmelden

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anmelder' trennt man wie folgt:

  • An|mel|der
(Definition ergänzt von Benno am 23.03.2019)

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