Annahmeverzug

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Annahmeverzug

Definition, Bedeutung

  • Der Annahmeverzug (auch: Gläubigerverzug) liegt vor, wenn der Gläubiger die Leistung des Schuldners, die möglich gewesen wäre und vertragsgemäß angeboten wurde, nicht rechtzeitig zum Leistungszeitpunkt annimmt.

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(Definition ergänzt von Tia am 21.02.2019)

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