Annullierung

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Annullierung

Definition, Bedeutung

Annullierung (von lat. annullare - "für nichtig erklären") ist ein v.a. im Rechtswesen gebrauchter Ausdruck und bezeichnet die rechtswirksame Feststellung, dass eine Vereinbarung, ein Vertrag, ein Besitzverhältnis o.ä. von Anfang an – nicht erst vom Zeitpunkt der Feststellung an – ungültig und nichtig war. Der Ausdruck bedeutet in Flughäfen auch dass Flüge gestrichen wurden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Annullierung' trennt man wie folgt:

  • An|nul|lie|rung
(Definition ergänzt von Melvin am 22.03.2019)
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Begriffe mit Annullierung

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