Annullierung
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Annullierung
Definition, Bedeutung
Annullierung (von lat. annullare - "für nichtig erklären") ist ein v.a. im Rechtswesen gebrauchter Ausdruck und bezeichnet die rechtswirksame Feststellung, dass eine Vereinbarung, ein Vertrag, ein Besitzverhältnis o.ä. von Anfang an – nicht erst vom Zeitpunkt der Feststellung an – ungültig und nichtig war. Der Ausdruck bedeutet in Flughäfen auch dass Flüge gestrichen wurden.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Annullierung' trennt man wie folgt:
- An|nul|lie|rung
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