Anschaffungsdarlehn

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Anschaffungsdarlehn

Definition, Bedeutung

Anschaffungsdarlehen stehen sowohl Privatpersonen als auch kleineren Betrieben zur Verfügung. Ein Anschaffungsdarlehen wird aufgenommen um bestimmte Güter zu finanzieren (Investitions- und Gebrauchsgüter). Anschaffungsdarlehen werden wie Ratenkredite in geleichbleibenden Raten zurück gezahlt. Die Raten der Anschafungskredite ändern sich auch nicht durch die Zinssetzung des Restbetrages, sondern werden mit einem Laufzeitzins versehen.

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(Definition ergänzt von Julien am 16.03.2019)

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