Anspruch

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Anspruch

Definition, Bedeutung

  • berechtigte Forderung an etwas oder jemanden: Forderung, Erwartung
  • Recht, etwas zu tun, zu erhalten, usw.
    materiellen Recht
    Mit Anspruch wird im Zivilrecht gemäß der Legaldefinition des § 194 BGB das Recht bezeichnet, von einem andern ein Tun oder Unterlassen zu fordern. Ein Anspruch geht immer aus einem subjektivem Recht hervor, welches auf einer Anspruchsgrundlage basieren muss.

    Kann dieses Recht auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt werden, spricht man von Anspruchskonkurrenz. Umstritten ist, ob es sich dann um einen Anspruch handelt, der auf mehrere Grundlagen gestützt wird, oder ob es sich um mehrere Ansprüche mit jeweils eigener Anspruchsgrundlage handelt (h.M. siehe Fikentscher, Rn. 1195). Folgt man der ersten Ansicht, müsste man eigentlich von Anspruchsgrundlagen-Konkurrenz (oder Anspruchsnormenkonkurrenz) sprechen. Unumstritten ist, auch wenn man von mehreren Ansprüchen ausgeht, dass die Ansprüche nur gemeinsam erfüllt, aufgerechnet und abgetreten werden können und dass sie ein einheitliches Verfügungsobjekt darstellen. formellen Recht.

    Im Zivilprozess gilt ein anderer Anspruchsbegriff als im materiellen Recht. Ein Anspruch im Sinne des Zivilprozessrechts ist das was der Kläger, je nach Sichtweise, entweder vom Gericht als Rechtsschutz begehrt bzw. gegenüber dem Beklagten als Recht behauptet. Der Streitgegenstand umfasst einen prozesualen Anspruch.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anspruch' trennt man wie folgt:

  • An|spruch

Beispielsätze mit dem Begriff 'Anspruch'

  • Aber diese neue Kunst, ich meine neu im modernen Leben, wird ihre Zuhörer ebenso wie die Ausübenden erst zu erzielen haben, denn es nimmt Zeit in Anspruch, die groben Effekte, an die man gewohnt ist, glücklich loszuwerden, und es mag wohl sein, daß man im Anfang dort einfache Monotonie findet, wo bald eine Fülle erkennbar wird, so unberechenbar wie die in den Gesichtszügen oder im Ausdruck der Augen.Quelle: Abenteuer von drei Russen und drei Engländern in Südafrika
  • Die Interessen, die Kämpfe, die Ziele des physisch stärkeren, durch die Bedingungen des Geschlechtslebens ungebundeneren Mannes und diejenigen der an Haus und Kinder gefesselten Frau wurden die Ursache einer geistigen und rechtlichen Trennung, die von der Frau zunächst nicht empfunden werden konnte, weil sie durch ihre häusliche Thätigkeit vollauf in Anspruch genommen war und infolge der allgemeinen gesellschaftlichen Verhältnisse über die ihrem Geschlecht gesteckten engen Grenzen nicht hinauszublicken vermochte.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
(Definition ergänzt von Cara am 02.04.2019)
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