Anstiftung

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Anstiftung

  • Definition, Bedeutung

    Anstiftung ist eine Form der Teilnahme an einer Straftat und bezeichnet die Bestimmung eines anderen zu dieser. Das Gesetz sieht für den Anstifter die gleiche Bestrafung vor, wie für denjenigen, der die Tat als Täter begeht.
  • Die versuchte Anstiftung bzw. Kettenanstiftung ist gemäß Â§ 30 Abs. 1 S. 1 StGB nur bei Verbrechen strafbar. Bei Vergehen bleibt sie straflos.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anstiftung' trennt man wie folgt:

  • An|stif|tung

(Definition ergänzt von Alexa am 10.03.2019)

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