Anteilschein
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Anteilschein
Definition, Bedeutung
- Der Begriff Anteilschein wird in zweierlei Hinsicht gebraucht. Der Anteilschein im engeren Sinne ist eine Urkunde, die dem Inhaber einen Anspruch gegen eine Kapitalanlagegesellschaft (Fonds) verbrieft.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Anteilschein' trennt man wie folgt:
- An|teil|schein
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