Anteilschein

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Anteilschein

Definition, Bedeutung

  • Der Begriff Anteilschein wird in zweierlei Hinsicht gebraucht. Der Anteilschein im engeren Sinne ist eine Urkunde, die dem Inhaber einen Anspruch gegen eine Kapitalanlagegesellschaft (Fonds) verbrieft.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anteilschein' trennt man wie folgt:

  • An|teil|schein
(Definition ergänzt von Isabella am 24.02.2019)
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