Antidiskriminierungsgesetz
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Antidiskriminierungsgesetz
Definition, Bedeutung
siehe auch Allgemeines GleichbehandlungsgesetzMit Antidiskriminierungsgesetz wurde in der 15. Legislaturperiode des Bundestags der Entwurf des jetzigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bezeichnet.
Durch die vorgezogenen Neuwahlen im Herbst 2005 hatte die damalige Regierung (Schröder, SPD/Fischer, die Grünen) die Verabschiedung des ADG aufgeschoben. Das Gesetz wurde aber dann wesensgleich von der nächsten Regierung (Merkel, CDU/Müntefering, SPD) in der 16. Legislaturperiode umgesetzt.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Antidiskriminierungsgesetz' trennt man wie folgt:
- An|ti|dis|kri|mi|nie|rungs|ge|setz
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