Antidiskriminierungsgesetz

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Antidiskriminierungsgesetz

Definition, Bedeutung

siehe auch Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Mit Antidiskriminierungsgesetz wurde in der 15. Legislaturperiode des Bundestags der Entwurf des jetzigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bezeichnet.

Durch die vorgezogenen Neuwahlen im Herbst 2005 hatte die damalige Regierung (Schröder, SPD/Fischer, die Grünen) die Verabschiedung des ADG aufgeschoben. Das Gesetz wurde aber dann wesensgleich von der nächsten Regierung (Merkel, CDU/Müntefering, SPD) in der 16. Legislaturperiode umgesetzt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Antidiskriminierungsgesetz' trennt man wie folgt:

  • An|ti|dis|kri|mi|nie|rungs|ge|setz
(Definition ergänzt von Maike am 29.04.2019)
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